Steuern sparen mit Photovoltaik: Ein kantonaler Überblick
Steuern sparen mit einer Photovoltaik-Anlage? Kantonale Unterschiede sind zu beachten.
Solarstrom erfreut sich nicht nur wachsender Beliebtheit als nachhaltige Energiequelle, sondern bietet in der Schweiz auch steuerliche Vorteile. Diese können jedoch von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen. Dieser Artikel konzentriert sich auf die steuerlichen Aspekte, die Privatpersonen beim Betrieb einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) beachten sollten.
Wertsteigerung und Einkommensabzug
Der Einbau einer PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude wird meist als wertsteigernde oder werterhaltende Massnahme angesehen. In allen Kantonen können daher die Investitionskosten dieser Anlagen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, vorausgesetzt, das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt. Übersteigen die abziehbaren Investitionskosten das steuerbare Einkommen, ist ein Übertrag des Abzugs auf das Folgejahr möglich.
Besteuerung des Solarertrags und Prinzipien
Der Erlös aus der Rückeinspeisung des Solarstroms ins Netz wird als Einkommen besteuert. Je nach Kanton werden unterschiedliche Besteuerungsprinzipien angewendet:
Bruttoprinzip vs. Nettoprinzip
Das Bruttoprinzip sieht vor, dass der gesamte rechnerische Ertrag aus der Rückeinspeisung von Solarstrom als Einkommen besteuert wird. Dies gilt in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Obwalden, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn und Zürich.
Im Gegensatz dazu steht das Nettoprinzip, bei dem nur der ausbezahlte Betrag für den eingespeisten Strom, abzüglich des Strombezugs aus dem Netz, als Einkommen besteuert wird. Dies ist in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft, Glarus, Graubünden, Nidwalden, Neuenburg, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Zug der Fall.
Einige Kantone wie Wallis und Waadt erheben sogar für bis zu 10'000 kWh Eigenbedarf keine Steuern.
Abzug bei der Einkommensteuer
Neben der Möglichkeit, die Investitionskosten abzuziehen, können Privatpersonen auch die Betriebskosten der PV-Anlage vom steuerbaren Solarertrag abziehen. Abschreibungen sind jedoch nicht abzugsfähig.
Solar-Batteriesystem und Steuern
Wenn ein Solar-Batteriesystem zusammen mit der PV-Anlage installiert wird, besteht in einigen Kantonen (Aargau, Bern, Obwalden, Schwyz, St. Gallen und Zürich) die Möglichkeit, dies steuerlich geltend zu machen. Da ein Batteriesystem jedoch keine Energie erzeugt, kann es in der Regel nicht als «energiesparende Massnahme» abgezogen werden.
Fazit
Die Installation einer PV-Anlage kann in der Schweiz steuerliche Vorteile bieten. Diese variieren jedoch je nach Kanton und umfassen den Abzug von Investitions- und Betriebskosten, die Besteuerung des Solarertrags sowie die steuerliche Behandlung von Solar-Batteriesystemen. Da die Regelungen komplex und kantonal unterschiedlich sein können, ist es ratsam, vor der Investition eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel allgemeine Richtlinien darstellen und eine individuelle Beratung durch einen Steuerexperten nicht ersetzen können.