Förderungen für Batteriespeicher
Mit Förderungen von Bund, Kantonen und Gemeinden wird die Finanzierung eines Batteriespeichers erleichtert und der Autarkiegrad erhöht.
Förderungen von Bund und Kantonen für Solarstromanlagen
Die Nutzung von Batteriespeichern in Kombination mit Solarstromanlagen gewinnt in der Schweiz zunehmend an Bedeutung. Allerdings gibt es auf Bundesebene keine Förderungen für Batteriespeicher. Derzeit bieten nur zwei Kantone in der Schweiz eine Förderung für Batteriespeicher an: Schaffhausen und Thurgau.
Situation in Solothurn und im Thurgau
Im Kanton Thurgau können Anlagenbetreiber einen einmaligen Investitionsbeitrag in Höhe von Fr. 2'000 pro Anlage beantragen. Der Förderbeitrag beträgt maximal 25 Prozent der Gesamtinvestitionen der geförderten Massnahme. Es gibt jedoch einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um für die Förderung in Frage zu kommen.
Zunächst muss das Gesuch vor Beginn der Installation eingereicht werden. Ein Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko. Beitragsberechtigt sind stationäre Batteriespeicher für bereits bestehende oder geplante netzgekoppelte Solarstromanlagen. Es werden ausschliesslich Neuanlagen gefördert, Anlagenerweiterungen sind ausgeschlossen. Die nutzbare Batteriekapazität muss mindestens 8 kWh betragen. Die Anlage muss durch eine ausgewiesene Fachperson installiert werden.
Des Weiteren wird erwartet, dass der Betreiber auf Verlangen des Elektrizitätsversorgungsunternehmens (EVU) einen Teil der Kapazität dem EVU gegen Entgelt zur Verfügung stellt. Diese Bedingung gilt jedoch nicht für Quartierspeicher.
Alle anderen Kantone
Kanton | Förderung |
---|---|
Aargau | Keine Förderung |
Appenzell Auss. | Keine Förderung |
Appenzell Inn. | Keine Förderung |
Basel-Landschaft | Keine Förderung |
Basel-Stadt | Keine Förderung |
Bern | Keine Förderung |
Freiburg | Keine Förderung |
Genf | Keine Förderung |
Glarus | Keine Förderung |
Graubünden | Keine Förderung |
Jura | Keine Förderung |
Luzern | Keine Förderung |
Neuenburg | Keine Förderung |
Nidwalden | Keine Förderung |
Obwalden | Keine Förderung |
St. Gallen | Keine Förderung |
Schaffhausen | bis zu CHF 2'000.- |
Schwyz | Keine Förderung |
Solothurn | Keine Förderung |
Thurgau | bis zu CHF 2'000.- |
Tessin | Keine Förderung |
Uri | Keine Förderung |
Zug | Keine Förderung |
Zürich | Keine Förderung |
Fazit
Insgesamt ist die Förderung von Batteriespeichern in der Schweiz noch relativ begrenzt. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Kantone oder der Bund in Zukunft entsprechende Förderungen anbieten werden.